20. Januar 2009
Worum geht es in diesem Gesetz? Ist mir noch nicht ganz klar (vielleicht ist das auch die Absicht derer, die das Gesetz machen)
a.) Bundesbehörden dürfen das Surfverhalten der Besucher ihrer Webseiten analysieren (eben so, wie es z.B. Online-Shops tun) und bei Verdacht auf kriminelle Aktivitäten diese Daten auch an Ermittlungsbehörden weitergeben.
b.) Internetprovider dürfen über die Vorratsdatenspeicherung hinaus, die ja nur speichert, wann jemand mit welcher IP-Adresse online war, das genaue Surfverhalten ihrer Kunden aufzeichnen, um Angriffe auf ihre eigene oder irgendwelche andere Infrastruktur zu unterbinden.
c.) Webseitenbetreiber dürfen das Surfverhalten der Besucher ihrer Webseiten analysieren, und bei Verdacht auf kriminelle Aktivitäten die Daten an Ermittlungsbehörden weiterleiten. Aber machen Amazon, Google usw. das nicht schon, seit es das Internet gibt? Ich kann z.B. auch über die WordPress-Statistik ermitteln, dass 29 Besucher über den Suchbegriff „Minidrohnen“ dieses Blog gefunden haben. Warum schreibt eigentlich der AK Vorrat dann so besorgt:
Jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ soll danach künftig das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen
Passiert das nicht schon die ganze Zeit?
Nur b.) finde ich wirklich beunruhigend.
Update: Mit Telemediendienst scheinen definitiv nicht Internetprovider gemeint zu sein, sondern Webseitenbetreiber (auch dieser Aufsatz sieht „Access-Provider“ eher als Telekommunikationsanbieter)
Update 2: c.) wäre doch beunruhigend, wenn auch E-Mail ein Telemediendienst ist. Bis jetzt dürfen Systemadministratoren ja nicht einfach die E-Mails ihrer Benutzer lesen. Das würde sich mit diesem Gesetz ändern.
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24. Mai 2008
Nur Daten, die gar nicht erst aufgezeichnet werden, können von der Telekom nicht für eigene (Schnüffel-)zwecke missbraucht werden, oder etwa nicht?
Der eigentliche Skandal liegt darin, dass nicht nur die Verbindungsdaten von Mitarbeitern (in diesem Fall hochrangige Manager) ausgewertet wurden, sondern auch die von Journalisten, die bloß häufig über die Telekom berichteten.
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Verfasst von Bits of Freedom
3. April 2008
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Inneres planen arbeiten laut einem Bericht der Computerzeitschrift iX an einer Gesetzesinitiative, nach der jeder Bundesbürger seinen persönlichen IPv6-Addressbereich bekommen soll, der eindeutig mit der Personalausweisnummer verknüpft ist. Damit könnten sehr vielen Arten von Internetkriminalität sehr viel effektiver bekämpft werden als heute, z.B. könnte man einer Person den Zugang schlicht sperren, wenn sie zu häufig Raubkopien heruntergeladen hat.
Wenn das nicht wahr ist, dann ist es jedenfalls ein sehr guter Aprilscherz. Und jetzt ist mir auch klar, warum China so scharf darauf ist, überall IPv6 einzuführen.
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Verfasst von Bits of Freedom
23. Januar 2008
Die haben wohl gemerkt, dass sich ansonsten die Vorratsdatenspeicherung leicht umgehen lässt. Ich mache einfach mal die Prognose, dass demnächst auch eine Ausweispflicht beim Kauf von Telefonkarten (für Telefonzellen) und die Abschaffung aller Münzfernsprecher (es gibt doch noch ein paar?) gefordert wird. Zusammengefasst, läuft es auf das Ende jeglicher unüberwachter Fernkommunikation hinaus. Und dann weiß ich wirklich nicht mehr, warum man nicht „Stasi 2.0″ dazu sagen sollte.
Update: Angela Merkel meint bei einer Wahlkampfrede in Osnabrück, was technisch möglich sei beim Überwachen, müsse der Staat auch umsetzen. Zeit, sie in die Gefährderkartei aufzunehmen.
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