Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Zensurmaßnahmen besteht nicht. Zum einen ist der Zugriff auf solche Seiten gesetzlich verboten, und Arcor ist durch seine AGB nicht verpflichtet, den Zugang zu ungesetzlichen Inhalten bereitzustellen, und zum anderen beabsichtigt die Bundesregierung, die Inhalte und Ausrichtung der freiwilligen Selbstvereinbarung noch in diesem Sommer durch ein Gesetz zu regeln. Dieses Gesetz ist dann für alle relevanten TK-Unternehmen bindend.
Also nicht mehr der alte Textbaustein. Irgendwelche Ideen, wie man ohne Anwalt jetzt weiter vorgehen kann?
Verfasst von Bits of Freedom
Verfasst von Bits of Freedom
Verfasst von Bits of Freedom