Antwort von Vodafone zum Thema Sonderkündigungsrecht

15. Mai 2009

Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Zensurmaßnahmen besteht nicht. Zum einen ist der Zugriff auf solche Seiten gesetzlich verboten, und Arcor ist durch seine AGB nicht verpflichtet, den Zugang zu ungesetzlichen Inhalten bereitzustellen, und zum anderen beabsichtigt die Bundesregierung, die Inhalte und Ausrichtung der freiwilligen Selbstvereinbarung noch in diesem Sommer durch ein Gesetz zu regeln. Dieses Gesetz ist dann für alle relevanten TK-Unternehmen bindend.

Also nicht mehr der alte Textbaustein. Irgendwelche Ideen, wie man ohne Anwalt jetzt weiter vorgehen kann?


Nur acht Tage

30. November 2008

Hessen möchte auch illegale Glücksspielseiten blockieren lassen, wenn es eh schon Sperrungen von Kinderpornoseiten gibt. Das ich so schnell recht haben würde, hätte ich auch nicht geahnt.


Kopftuchverbot für die ungestörte Videoüberwachung?

18. April 2008

Man glaubt es kaum, aber so etwas hat der österreichische Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP) jetzt vorgeschlagen. Ich stehe dem strenggläubigen Islam ziemlich kritisch gegenüber, sehe Muslime in unserer Gesellschaft keineswegs immer als Opfer, aber angesichts solchen Schwachsinns muss ich mich einfach mal mit allen Trägerinnen eines Kopftuchs (nicht Burka) solidarisch erklären.