Über die Strafbarkeit des Besitzes von digitalen Gütern

7. März 2009

Ich bin kein Jurist – aber je länger ich darüber nachdenke, desto absurder erscheint es mir, wegen des Besitzes von Dateien (im aktuellen Fall von Tauss Kinderpornobilder) gegen jemanden Ermittlungen einzuleiten. Wie kann man den Besitz eines digitalen Objekts überhaupt rechtlich präzise definieren? Besitzen kann man nur den physischen Datenträger, aber das will noch nichts heißen. Was ist, wenn ich in meinem Briefkasten eine DVD finde, auf der 20.000 völlig harmlose Dateien enthalten sind, und eine Bombenbauanleitung? (um mal von der KiPo-Geschichte wegzukommen) Ich befinde mich dann im Besitz einer DVD mit einer Bombenbauanleitung, habe aber noch lange keine Kenntnis von dieser, außer ich durchsuche alle 20.000 Dateien. Ich kann aber kaum beweisen, dass ich die Anleitung nicht gelesen habe. Dieses juristische Problem tritt zwar manchmal auch mit physischen Gegenständen auf (z.B. bei Touristen, die unwissentlich zu Drogenkurieren werden und denen dann in manchen Ländern die Todesstrafe droht), digitaler „Besitz“ ist aber fast unendlich klein und es lassen sich Millionen unterschiedliche „Objekte“ auf verschwindend kleiner Fläche unterbringen. Die Frage, ob es zumutbar ist, von allem im persönlichen Besitz befindlichen Gegenständen Kenntnis zu haben, stellt sich da also völlig neu.

Bin ich überhaupt dazu verpflichtet, den Inhalt mir einer unverlangt zugeschickten DVD anzuschauen, um festzustellen, ob etwa Illegales dabei ist? Was ist, wenn es keine DVD ist, sondern eine BluRay-Disc, zu deren Inhalten ich rein technisch gar keinen Zugang habe? Und was ist mit einem Buch? Muss ich dort alle Seiten durchblättern? Und das alles behandelt noch gar nicht den Fall, dass die Inhalte verschlüsselt sind, was noch mal völlig neue Fragen bezüglich Kenntnis von Passwörtern usw. aufwirft.

Besitz, Zugang und Kenntnis scheinen mir jedenfalls die drei Grundbegriffe zu sein, die völlig unabhängig voneinander sind.

Ein anderer Fall: Wenn ich meine E-Mails per POP3 abrufe, und mehrere hundert Spam-Mails pro Tag bekomme, dann kann es sogar sein, dass eine Mail mit einer Bombenbauanleitung dabei ist, die aus irgendwelchen Gründen als Spam klassifiziert wird. Ich schaue mir sie nie an, befinde mich aber trotzdem im Besitz einer Festplatte mit solchen Inhalten. Wenn das strafbar ist, dann kann man fast jedem sehr leicht illegale Dateien unterschieben. Wenn es nicht strafbar ist, könnten echte Kriminelle die illegalen Inhalte als empfangene Spam-Mail tarnen (durch Umschreiben der Mailbox-Datei). Und was ist mit Mails auf einem IMAP-Server, die ich zwar nicht im Sinne der physischen Sachherrschaft über den Datenträger besitze, zu denen ich aber Zugang habe? Das wird ja für immer mehr Güter und Dienstleistungen üblich, siehe Jeremy Rifkin, oder dieser Aufsatz von Kevin Kelly.

Ich neige also dazu, alle Gesetze abzuschaffen, die den reinen Besitz (und den Empfang) von etwas, das letztlich Information ist, unter Strafe stellen. Eine Straftat sollte lediglich die Verbreitung von Informationen sein, von denen man nachweisbar Kenntnis hatte, z.B. wenn man das weitergeleitete Material mit den verbotenen Dingen, um die es eigentlich geht, bewirbt. Es würde mich aber freuen, wenn Leute mit echten juristischen Kenntnissen es noch einmal kommentieren.


Die Schwierigkeiten, unsere Position zu vermitteln

22. Januar 2008

Wenn man sich für Datenschutz und Bürgerrechte im Internet einsetzt, hat man es oft schwer, bei „normalen“ Leuten Problembewusstsein zu wecken und seine Position klarzumachen, ohne als paranoider Nerd angesehen zu werden. Bestenfalls kommt es oft vor, dass man zwar für die Fachkenntnisse bewundert wird, den anderen Menschen aber das gesamte Thema relativ egal ist.

Eine zentrale Ursache dafür liegt, meine ich, daran, dass das Internet immer noch als eine Art Spielzeug oder Zusatz für die Gesellschaft angesehen wird. Diese Ansicht kommt noch wesentlich häufiger vor als die verschärfte Fassung, die wir von unseren Innenpolitikern kennen, und die das Internet als einen Ort voller Gefahren ansieht. Die Annahme ist häufig, dass es nicht so tragisch ist, wenn das Internet zensiert, totalüberwacht oder einfach abgeschaltet wird. Dann gehe man halt wieder im Buchladen einkaufen, und schlimmstenfalls sei man halt wieder im Jahr 1993. Es werde also nur etwas zerstört, was man eh nicht dringend brauche. Einher gehen damit oft Argumente wie „Ich mache doch eh kaum was im Netz“, „Ich hinterlasse doch keine Spuren usw.“

Bürgerrechtsorganisationen für das digitale Zeitalter sollten also ständig darauf hinweisen, dass die Entwicklung des Internets mit der zukünftigen Entwicklung unserer Gesellschaft eng verflochten ist, dass sich das Internet nicht mehr rückstandsfrei rückgängig machen lässt, und dass die aktuellen politischen Entwicklungen alle unabhängig von ihrer Online-Aktivität angehen.